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„Eckpfeiler“ der Phase3 KUA Anträge ab 1.10.2020

Was für Phase 3 wichtig ist: ...mehr

Wie können Geschäftsessen von der Steuer abgesetzt werden?

Bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gilt es, das Ertragssteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht auseinanderzuhalten. ...mehr

Können die Kosten der Betreuung zu Hause steuerlich berücksichtigt werden?

Die Kosten der Betreuung einer pflegebedürftigen Person in deren Haushalt, können eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen. ...mehr

Was ist bis zum 30.9.2020 von Unternehmern besonders zu beachten?

Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen. ...mehr

Wie berechnet sich die Einkommensteuer nach Tarif?

Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet, das heißt, je höher das Einkommen, desto höher auch die durchschnittliche Steuerbelastung. ...mehr

Wie wurde die Negativsteuer erhöht?

Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich. ...mehr

Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung bis zum 30.9.

Grundsätzlich kann die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren erledigt werden. ...mehr

Wie kann ich mich mit meinem Unternehmen auf eine Nische spezialisieren?

Bearbeitet ein Unternehmen mit seinen angebotenen Produkten und Dienstleistungen nur einen bestimmten Teilmarkt oder eine Marktnische, dann spricht man von einer Nischenstrategie. ...mehr


Wie berechnet sich die Einkommensteuer nach Tarif?

Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet, das heißt, je höher das Einkommen, desto höher auch die durchschnittliche Steuerbelastung. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde für Einkommensteile über € 11.000,00 bis € 18.000,00 der Steuersatz von 25 % auf 20 % gesenkt.

Die Einkommensteuer (ESt) laut Tarif kann ab 1.1.2020 nun anhand einer Praktikerformel berechnet werden, indem man das Einkommen mit dem entsprechenden Grenzsteuersatz multipliziert und davon den relevanten Betrag laut Tabelle abzieht:

Einkommen X-Grenzsteuersatz abzüglich €
über bis
0,00 11.000,00 0 % 0,00
11.000,00 18.000,00 20 % -2.200,00
18.000,00 31.000,00 35 % -4.900,00
31.000,00 60.000,00 42 % -7.070,00
60.000,00 90.000,00 48 % -10.670,00
90.000,00 1,000.000,00 50 % -12.470,00
1,000.000,00   55 % -62.470,00

Dies ist nur das grundsätzliche Berechnungsschema für unbeschränkt Steuerpflichtige ohne Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz und Ähnlichem.

Erzielt jemand z. B. ein jährliches Einkommen von € 20.000,00, so beträgt die ESt nach Tarif € 2.100,00 (€ 20.000,00 x 35 % abzüglich € 4.900,00). Dies entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 10,5 %. Im Gegensatz dazu beträgt für eine Person mit einem Jahreseinkommen von € 70.000,00 die ESt nach Tarif € 22.930,00 (€ 70.000,00 x 48 % abzüglich € 10.670,00) – dies entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 32,8 %.

Der Grenzsteuersatz ist jener Steuersatz, mit dem jeder zusätzlich erwirtschaftete Euro besteuert wird. Der Grenzsteuersatz beträgt beim obigen Beispiel bei einem Einkommen von € 20.000,00 35 %. € 1.000,00 zusätzliches Einkommen ergeben also € 350,00 mehr Steuer. Bei einem Einkommen von € 70.000,00 beträgt der Grenzsteuersatz 48 %. Für € 1.000,00 mehr Einkommen fällt in diesem Fall € 480,00 mehr Steuer an.

Stand: 28. August 2020

Bild: Tierney - stock.adobe.com

 
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