- Vergütung an die Dienstnehmer weiterhin 80/85/90 %, Ausfallsrate wie bisher!
- AMS vergütet nur die „Mehrkosten“ à Differenzmethode wie bereits bekanntgegeben.
- „standardisiertes Verfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Betroffenheit!
Prognoserechnung des Unternehmens ist der Sozialpartnervereinbarung anzuschließen. - In der Nicht-Arbeitszeit „verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft“ der Mitarbeiter und Weiterbildung der Mitarbeiter
Kosten der Maßnahmen werden zu 60% vom AMS gefördert - Arbeitszeit kann zwischen 30% bis 80% betragen
- Durchrechnungszeitraum 6 Monate
- Behaltepflicht nach Kurzarbeit beträgt ein Monat
Stand: 31. August 2020