zum Inhalt

News

News

Termine

Aktuelle Termine bei Ditachmair & Partner ...mehr

Was gilt nun tatsächlich für GmbHs?

Seit 1.7.2013 gelten die Neuregelungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). ...mehr

Lohnsteuerfreie Bezüge

Zusatzleistungen für Mitarbeitern, ohne dass das Finanzministerium einen großen Teil davon bekommt? ...mehr

Jungunternehmer: Vorsicht Nachzahlungen!

Solange eine Person bei einer Firma angestellt ist, bekommt sie regelmäßig ihr Nettogehalt auf das Konto überwiesen. ...mehr

Wann muss der Jahresabschluss eingereicht werden?

Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen (gilt auch für GmbH & Co. KG). ...mehr


Jungunternehmer: Vorsicht Nachzahlungen!

Solange eine Person bei einer Firma angestellt ist, bekommt sie regelmäßig ihr Nettogehalt auf das Konto überwiesen. Wechselt ein Arbeitnehmer allerdings in die Selbständigkeit, ändert sich dies schlagartig. Die Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen sind erst im Folgejahr bzw. nach zwei Jahren fällig. Den Überblick darüber zu behalten, ist nicht so einfach.

Die vorläufige Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt in den ersten drei Jahren nur von der Mindestbeitragsgrundlage (gilt für Pensions- und Krankenversicherung). Wenn die Geschäfte bereits von Anfang an sehr gut laufen, kann es dazu kommen, dass schon von den Anfangsjahren an Beiträge nachverrechnet werden. Wenn die endgültigen Beitragsgrundlagen feststehen, kann es daher bereits aus dem ersten Unternehmensjahr zu Nachzahlungen bei den Pensionsversicherungsbeiträgen kommen. Daneben sind dann zusätzlich noch die laufenden Beiträge zu bezahlen.

Verlängerte Zahlungsfrist für Jungunternehmer

Die Nachzahlung der Beiträge wurde für die Jungunternehmer erleichtert. Bisher wurden Beitragsnachzahlungen in vier Teilbeträgen (innerhalb von einem Jahr) vorgeschrieben. Diese Frist wurde nun verlängert.

Jene Jungunternehmer, die Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge nachzahlen müssen, können nun beantragen, diese auf maximal drei Jahre (zwölf Quartalsteilbeträge) verteilt zu bezahlen.

Dafür werden von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) keine Zinsen vorgeschrieben. Als Jungunternehmer gelten Unternehmer in den ersten drei Jahren.

Die Aufteilung der Nachzahlungsbeträge auf zwölf Teilbeträge muss beantragt werden.

Diese Änderung ist mit 1.7.2013 in Kraft getreten.

Stand: 08. August 2013

 
Ditachmair & Partner Beratungsunternehmen
Wien | +43 1 810 14 61  Linz | +43 732 78 42 78 |