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Energiekostenzuschuss im Überblick!

Liebe KlientenInnen,


wie sie sicher bereits aus den Medien entnehmen konnten, bietet die Bundesregierung für förderfähige Unternehmen einen Energiekostenzuschuss (direkter Zuschuss) von insgesamt 1,3 Mrd. an. Die, durch den fortdauernden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine steigenden Energiepreise, sollen durch den Energiekostenzuschuss abgefedert werden. Im Kern handelt es sich dabei um die Kompensation eines Teils der Energie-Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr. Förderfähiger Zeitraum ist von Februar bis September 2022. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes. Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen und sieht insgesamt vier Förderstufen vor. Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen.


Förderfähige Unternehmen:
Adressaten des Energiekostenzuschusses und damit förderfähige Unternehmen sind sowohl energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen als auch unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen.

Zielgruppen (Eingangskriterium):
• Energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen mit einem Umsatz mit weniger als € 700.000,-.
• Energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen mit einem Umsatz mit mehr als € 700.000,- und deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen.
Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 ODER auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen.
• Kleinst- und Kleinbetriebe
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird aktuell an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen.
• Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

Förderkriterien / Förderhöhe:
(die bisher bekannt – Richtlinie und die entsprechende gesetzliche Grundlage folgen erst)
4 Förderstufen abhängig von Förderhöhe; Fördersatz max. 30%

• In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro und die Zuschussobergrenze max. 400.000 Euro.   
• Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
• Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich. 
• In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.


Antragsablauf:
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/


• Die Antragsstellung erfolgt über die AWS in 2. Schritten. Zuerst erfolgt die Registrierung, auf Basis von wenigen Stammdaten im aws Fördermanager.
• Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
• Antragsstellung: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.


Es handelt sich hierbei um eine Mitteilung über den aktuellen (derzeit bekannten) Informationsstand. Weitere Informationen mit genauen Details folgen, sobald die Genehmigung der Richtlinie durch die Europäische Kommission und eine Veröffentlichung der Richtlinie erfolgt ist.


Gerne unterstützen wir Sie von der Antragsstellung bis zur Bestätigung oder danach im Zuge einer Prüfung des Energiekostenzuschusses.


Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ditachmair & Partner Team

Stand: 5. Oktober 2022

Bild: ingimage

 
Ditachmair & Partner Beratungsunternehmen
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