Am 15. November ist das Service-Entgelt für die E-Card vom Arbeitgeber an den Krankenversicherungsträger abzuführen. (Ausnahme: gilt z.B. nicht für geringfügig Beschäftigte)
Ab heuer wird das Entgelt jährlich mit der aktuellen Aufwertungszahl angepasst. Es beträgt € 10,30.
Stand: 10. Oktober 2013