Sehr geehrte Kundinnen und Kunden!
Liebe Freunde!
1. Internes: Präsenzzeiten in den Kanzleien in Wien und Linz sind bis 13. April 2020 untersagt. Ebenso die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um Unterlagen zu holen oder zu bringen. Poststücke werden bis 13. April 2020 nicht behoben. Bitte verkehren sie ausschließlich über Email und Telefon mit uns. Behörden sind angehalten ihre Arbeitszeiten mit anderen Akten zu verbringen oder Sozialdienst zu verrichten.
2. Kundenanliegen: Seit heute früh werden KUA Anträge für über 1000 Mitarbeiter bei ca. 150 Klienten vorbereitet. Das gesamte PV-Team war bis in den Abend im Einsatz. Insbesondere sind die individuellen Besonderheiten je Fall zu erheben und eAMS Accounts einzurichten. Danke dem ganzen Team.
AWS-Überbrückungshilfe und Stundungsanträge werden im Hintergrund ebenso erledigt. Corona Härtefond-Anfragen erwarten wir ab Montag. Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus , dass wir nach Ende der Maßnahmen 20% weniger Klienten zu betreuen haben, weil sie diese Krise nicht überleben.
3. Politik: Das Parlament hat das 2.COVID-19 Gesetz verabschiedet. Neben Corona Härtefond (Richtlinie kommt am Montag – Abwickeln wird das Wirtschaftskammer mit ihren Bezirksstellen) werden auch Sport- und Kultureinrichtungen unterstützt. Auch Kurzarbeitsanträge sind für diese Organisationen möglich. Anträge dazu gibt es bei uns oder der BSO.
4. Behörden-BMF: Unterbrechung von Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren: Der Lauf wichtiger Fristen im Abgabenverfahren und im Finanzstrafverfahren wird mit Rücksicht auf COVID-19 unterbrochen. Und zwar betrifft dies Verfahren, die am 16. März 2020 noch offen waren oder deren Fristenlauf zwischen dem 16. März und dem 30. April 2020 begonnen hat. Diese Fristen werden bis 1. Mai 2020 unterbrochen. Davon umfasst sind Beschwerdefristen, Einspruchsfristen, Vorlageantragsfristen, Maßnahmenbeschwerdefristen und Jahresfristen für die Aufhebung auf Antrag
Justiz: Ministerin Alma Zadic bestätigt die Rechtsansicht, dass Unternehmen die ihre Geschäftsräume aufgrund der Corona Krise nicht nutzen können, laut ABGB je nach dem Grad der Einschränkung eine Mietzinsminderung zusteht.
5. Zivilgesellschaft: Immer mehr Unternehmer und Privatinitiativen bieten Hilfe an.
Gesundes Wochenende.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Linz, am 20. März 2020/ 21.10
Bernhard Ditachmair MBA
Geschäftsführer