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Samariter-Wunschfahrt

Eine letzte Fahrt zu einem Wunschziel zu ermöglichen. Statt Geschenken unterstützen wir das Projekt “Wunschfahrt“ des Samariterbundes Direkt spenden unter IBAN AT04 1200 0513 8891 4144 ...mehr

Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?

Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben. ...mehr

Wie ist der Dezember-Umsatzersatz geregelt?

In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des Dezember-Umsatzersatzes veröffentlicht. ...mehr

Wie sind die Details zu den steuerfreien „Weihnachtsgutscheinen“ geregelt?

In vielen Unternehmen werden im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen. ...mehr

Wichtiges bis zum Jahresende!

Ergänzend zu unseren Steuertipps zum Jahresende aus der Novemberausgabe wollen wir noch auf folgendes hinweisen. ...mehr

Wie soll der Umsatzersatz ab 7.12. geregelt werden?

Das Finanzministerium hat auf seiner Website erste Informationen zum Umsatzersatz ab 7.12. veröffentlicht. ...mehr

Wie sind Elektroautos steuerlich begünstigt?

Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos. ...mehr

Bis 31.12.2020: Antrag auf Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung für Kleinunternehmer für 2020 möglich

Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein natürlich anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft. ...mehr

Gilt ein für das Homeoffice zur Verfügung gestellter Internetanschluss als Sachbezug?

Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten Internetanschluss. ...mehr

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2021

Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses ...mehr

Ab wann gilt die Änderung der Kündigungsfristen für Arbeiter und freie Dienstnehmer?

Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden. ...mehr

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen

Wie bereits berichtet wurden auf Grund der COVID-19 Krise bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen steuerlich begünstigt. ...mehr

GSVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. ...mehr

Tipps zu Videokonferenzen

Videokonferenzen sind dieses Jahr für viele überfallsartig zu einem wesentlichen Kommunikationsmittel im beruflichen Alltag geworden. ...mehr


Wie sind Elektroautos steuerlich begünstigt?

Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht der bereits bestehenden und der neuen Begünstigungen von echten E-Autos (für Hybridfahrzeuge gelten zum Teil abweichende Regelungen):

Die Kosten eines E-Autos sind vorsteuerabzugsfähig. Bis zu € 40.000,00 brutto Anschaffungskosten besteht ein voller Vorsteuerabzug, zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00 aliquot und über € 80.000,00 kein Vorsteuerabzug. Vorsteuerabzugsfähig sind auch Stromkosten und Kosten für die Stromabgabestellen.

Gefördert wird das E-Auto unter anderem mittels staatlicher Umweltförderung in Höhe von € 3.000,00 (zuzüglich € 2.000,00 E-Mobilitätsbonusanteil vom Fahrzeughändler). Die aktuelle Förderungsaktion bis 31.12.2020 ist von den zur Verfügung stehenden Budgetmittel abhängig. Neu ist nun auch noch unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine steuerliche Investitionsprämie in Höhe von 14 % (die Antragstellung und erste Maßnahmen haben bis zum 28.2.2021 zu erfolgen). Zudem sind auch noch Förderungen der Bundesländer möglich. Für alle Förderungen gilt, dass die Voraussetzungen der entsprechenden Förderrichtlinien einzuhalten sind (z. B. keine Förderung für Pkws ab einem bestimmten Bruttolistenpreis).

Neu für nach dem 30.6.2020 angeschaffte E-Autos ist auch die Möglichkeit zur Anwendung der degressiven Abschreibung. Damit können Steuerspareffekte vorgezogen werden.

Elektroautos sind zudem nicht NoVA-pflichtig und es fällt auch keine motorbezogene Versicherungssteuer an.

Nutzt ein Mitarbeiter das Elektroauto des Arbeitgebers auch zu privaten Zwecken, so fällt ebenfalls kein Sachbezug an. Für den Dienstgeber entfallen auch die Lohnnebenkosten für den Sachbezug.

Achtung: Diese Ausführungen gelten nur für reine E-Autos, nicht für Hybridfahrzeuge. Welche steuerlichen Vorteile konkret E-Autos für Ihr Unternehmen bedeuten, ist nur in einem individuellen Beratungsgespräch zu klären.

Stand: 24. November 2020

Bild: Racle Fotodesign - stock.adobe.com

 
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