zum Inhalt

News

News

7. Corona Virus/Eier Mail für Kunden von Ditachmair & Partner - stay at home/office

...mehr

Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart. ...mehr

Coronavirus: Sonderregelungen des Finanzministeriums

Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt. ...mehr

Corona-Kurzarbeit

Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit). ...mehr

Haben Selbstständige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen. ...mehr

AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor. ...mehr

Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus

Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden . ...mehr

Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exporteure

Angesichts der Coronakrise stellt die Österreichische Kontrollbank AG (OeKB) im Auftrag des Bundesministeriums Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung. ...mehr

Coronavirus: Angebote der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus verschiedene Möglichkeiten an. ...mehr

Coronavirus: Erleichterungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage. ...mehr

Coronavirus: Was muss der Arbeitgeber berücksichtigen?

Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. ...mehr

Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?

Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand. ...mehr

Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?

Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“). ...mehr

SV-pflichtige Gewinnausschüttungen werden an die SVS übermittelt

Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG). ...mehr

Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus

Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. ...mehr

Was ist ein Kontrollsechstel und warum ist es für die Lohnverrechnung wichtig?

Mit dem „Kontrollsechstel“ brachte das Steuerreformgesetz 2020 eine bedeutende Neuerung für die steuerliche Begünstigung bestimmter Sonderzahlungen, die sich in zahlreichen Fällen schon im laufenden Jahr auf die Lohnverrechnung auswirken wird. ...mehr

Welche Versicherungen sind für den Unternehmer Betriebsausgaben?

Prämienzahlungen für Versicherungen, die den Betrieb des Unternehmens betreffen, sind in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. ...mehr

Registrierkassenpflicht: Übergangsregelung für Einzelhandel und Märkte verlängert

Das Finanzministerium hat den bestehenden Erlass zur Registrierkassenpflicht geändert. ...mehr

Bereiten Sie sich auf Preisverhandlungen gut vor!

Wenn Sie Ihren Kunden immer wieder neue Preisnachlässe geben, kann dies fatale Auswirkungen auf Ihren Gewinn haben. ...mehr


Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?

Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand. Der erkrankte Arbeitnehmer behält deshalb für die gesetzliche Dauer seinen Anspruch auf Ausbezahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber („Entgeltfortzahlung“). Zur Entlastung können Arbeitgeber, die im Durchschnitt höchstens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, ab dem elften Tag der Entgeltfortzahlung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt einen Zuschuss beantragen.

Bei einer behördlich angeordneten Quarantäne wegen Ansteckungsverdacht handelt es sich hingegen um keinen Krankenstand, sondern um eine sonstige Dienstverhinderung.

Besteht während einer Quarantäne ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Für die Dauer einer behördlich angeordneten Quarantäne im Inland muss der Arbeitgeber gemäß Epidemiegesetz einen Vergütungsbetrag in Höhe des regelmäßig gebührenden Entgelts an den betroffenen Arbeitnehmer ausbezahlen. Nach dem Ende der Quarantäne kann der Arbeitgeber innerhalb von sechs Wochen bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Erstattung der ausbezahlten Vergütungsbeträge (einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung) beantragen.

Die Quarantäne im Ausland wird regelmäßig eine Dienstverhinderung aus einem anderen wichtigen Grund sein. Ob und wie lange in einem solchen Fall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, muss anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilt werden.

Wie wirkt sich eine Betriebsschließung aus?

Die inzwischen verfügten Betretungsverbote bedeuten für zahlreiche Arbeitgeber der Handels- und Dienstleistungsbranche eine faktische Schließung des Betriebs. Da es sich dabei aber um keine Maßnahme nach dem Epidemiegesetz handelt, greifen die darin vorgesehenen Ansprüche des Arbeitgebers nicht. Stattdessen wird ein Krisenbewältigungsfonds zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft eingerichtet. Wie und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber finanzielle Mittel aus diesem Fonds abrufen wird können, muss allerdings noch abgewartet werden.

Muss das Entgelt bei der Dienstverhinderung aus einem anderen Grund weiter ausbezahlt werden?

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann auch dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer aus einem anderen, mit der Verbreitung des Coronavirus zusammenhängenden Grund (zB Verkehrsbehinderungen) ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert ist. In einem solchen Fall ist das Entgelt grundsätzlich für die Dauer von einer Woche (in begründeten Einzelfällen auch länger) weiter auszuzahlen.

HINWEIS: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Stand: 16. März 2020

Bild: ra2 studio - Fotollia.com

 
Ditachmair & Partner Beratungsunternehmen
Wien | +43 1 810 14 61  Linz | +43 732 78 42 78 |