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Termine

Aktuelle Termine bei Ditachmair & Partner ...mehr

Verwendung von KFZ mit ausländischen Kennzeichen im Inland

Werden Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland verwendet, sind diese grunsätzlich im Inland zuzulassen. ...mehr

Erhöhte Forschungsprämie ab 2011

Abschaffung der Forschungsfreibeträge und Erhöhung der Forschungsprämie. ...mehr

Lohnpfändung: Der Arbeitgeber als Drittschuldner

Kommt es bei einem Arbeitnehmer zu einer gerichtlichen Lohnpfändung, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Existenzminimum zu ermitteln. ...mehr

Option zur Steuerpflicht bei Grundstücksumsätzen

Unter Grundstücksumsätzen werden Umsätze im Zusammenhang mit Grund und Boden und darauf errichteten Gebäuden verstanden. ...mehr

Die neue Selbstanzeige

Novelle des Finanzstrafgesetzes 2010. ...mehr


Verwendung von KFZ mit ausländischen Kennzeichen im Inland


Werden Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland verwendet, sind diese grundsätzlich (nach Ablauf einer ein-monatigen-Frist) nach dem KFG im Inland zuzulassen und unterliegen anknüpfend der Einfuhrumsatzsteuer und der NoVA. Dies beruht auf der Vermutung eines dauernden Standortes des Fahrzeuges in Österreich, welche im Rahmen eines Gegenbeweises widerlegt werden kann. Voraussetzung für einen Gegenbeweis ist, dass der dauernde Standort des Fahrzeuges im Ausland befindet, dh dass das KFZ überwiegend im Ausland (zB an fünf von sieben Tagen) verwendet wird. In diesem Fall würde in Österreich auch keine Einfuhrumsatzsteuer bzw. NoVA anfallen.

Stand: April 2011
 
Ditachmair & Partner Beratungsunternehmen
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