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Was gibt es 2019 Neues bei Steuern und Sozialversicherung?

Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen. ...mehr

Wie sind ausgestellte Gutscheine ab 2019 für die Umsatzsteuer zu behandeln?

Es wird nun neu zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden. ...mehr

Was ändert sich ab 1.1.2019 bei der Kammerumlage 1?

Die Wirtschaftskammer finanziert sich hauptsächlich durch Umlagen der eigenen Mitglieder. ...mehr

Wie hoch ist der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige?

Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten. ...mehr

Wie verändert sich ab 2019 der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?

Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. ...mehr

Was bedeutet Finanzplanung für ein Unternehmen?

Eines der wichtigsten Ziele eines Unternehmens ist es, die Liquidität aufrechtzuerhalten und damit ständig zahlungsfähig zu sein. ...mehr


Wie hoch ist der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige?

Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten. So kann der Arbeitslosenversicherung binnen sechs Monaten nach Beginn einer GSVG/FSVG-Pensionsversicherung beigetreten werden. Hat man diese Frist verstreichen lassen, so ist ein Beitritt erst wieder nach 8, 16, 24, … Jahren möglich. War man zum Jahreswechsel 2008/2009 bereits selbständig und ist bisher der Arbeitslosenversicherung nicht beigetreten, so ist ein Beitritt erst wieder ab 1.1.2026 möglich.

Wie hoch ist der monatliche Beitrag?

Der Selbständige kann aus folgenden Optionen wählen:

Anteil an der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage Beitragssatz Monatlicher Beitrag* (Werte 2019)
Ein Viertel 3 % € 45,68
Hälfte 6 % € 182,70
Drei Viertel 6 % € 274,05

* vorausichtliche Werte für 2019

Der Beitragssatz für die niedrigste Beitragsgrundlage wurde kürzlich vom Gesetzgeber rückwirkend per 1.7.2018 von 6 % auf 3 % gesenkt.

Die Beitragsgrundlage, die der Selbständige gewählt hat, gilt für die gesamte Dauer der Arbeitslosenversicherung. Von der gewählten Beitragsgrundlage ist auch das Ausmaß der Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung abhängig.

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: photo 5000 - stock.adobe.com

 
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