Sehr geehrte Kundinnen und Kunden!
Liebe Freunde!
1. Internes: Ab 14.4.2020 wird der Kanzleibetrieb in Wien und Linz als Notbetrieb wieder aufgenommen. Homeoffice und Telefonumleitung bleiben aufrecht. Vor Ort ist ein Journaldienst anwesend. Hauptziel ist es „business as usual“ unter Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen durchzuführen. Neben Kundenanliegen zu Corona gilt es die ordnungsgemäße Liquidität und Finanzplanung unserer Kunden sicher zu stellen. Suzanna Knesevic hat am Freitag eine Sofia zur Welt gebracht. Alles Gute!
Kundenanliegen: Corona Härtefallfonds- und Hilfsfonds -Anfragen sowie Stundungs- und Herabsetzungsanträge werden von einem eigenen Kanzleiteam (Feichtner, Hager, Tanackovic, Schneider, Döberl, Petkovic) betreut. Phase 1 zum Härtefonds läuft noch (Gilt auch für GSVG-Geschäftsführer, Künstler, Vortragende, etc.). Phase 2 und Registrierung zum Hilfsfonds starten nach Ostern. Siehe Anhang: „20200403 WKO Hilfsfonds“. Die Berufsanwärter Thomas Beredits und Andreja Fesel koordinieren die Teams und bearbeiten dringende Jahresabschlüsse, AWS Kreditanfragen und sonstige Behördeneingaben. ÖHT Kreditanfragen bitte zu Romana Nader. KUA /AMS ist noch im Laufen.
Wieder einmal an dieser Stelle: Großen Dank an alle Mitarbeiter für ihren Einsatz.
3. Politik: Das 3.Covid Sondergesetz ist bereits in alter Disharmonie beschlossen worden. Die Pressemitteilungen werden weniger hektisch. Gott sei Dank geht es inzwischen ums „Hochfahren“ Der Hinweis auf „Strafen“ gehört zur Panikmache. Bitte gehen sie als erstes davon aus, dass ihr Unternehmen betroffen ist und einen Schaden zu beklagen hat. Gleichzeitig ersuche ich sie soweit als möglich Eigeninitiativen zu setzen, um ihre Geschäftsmodelle wieder in die Gänge zu bringen. (z. B. Küche mit Zustelldienst oder Onlineshop). Verlassen sie sich nicht auf Andere!
4. Finanzminister: Bonus an Dienstnehmer im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist bis € 3000,-- steuer- und sozialversicherungsfrei. Weiters bleibt der vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale erhalten, auch wenn die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beispielsweise wegen Telearbeit oder Dienstverhinderung weniger häufig zurückgelegt wird. Auch bei Zuschlägen und Zulagen sollen keine finanziellen Nachteile entstehen. Daher kann für den Zeitraum der Krise auch bei Home-Office, Kurzarbeit oder Quarantäne die Steuerfreiheit für Überstunden oder Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) weiter berücksichtigt werden.
Zudem ermöglicht das Finanzministerium den Apotheken nun die steuerfreie Herstellung von Desinfektionsmitteln.
Justizministerin: Miete für Geschäftsräume können reduziert werden. Bitte nehmen sie mit Ihrem Vermieter Kontakt auf.
5. Ausblick: Der Wettbewerb um die Erstinformation auf den verschiedenen Kanälen ist ruhiger geworden. Soweit vorhanden checken wir die Ministeriumsseiten und dann die Sozialpartner mit Schwerpunkt KSW als Quellen. Die WKO Wien hat ihr Förderprogramm „Telearbeitsplatz“ mit 2.4.2020 eingestellt. Danke für alle Anregungen und Fragen.
Gesunden Wochenstart.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Linz, am 6.April 2020/9.00
Bernhard Ditachmair MBA
Geschäftsführer
Bild: canva.com Concept of Teamwork