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als Führungs-Werkzeug
Praxisbericht: Mag. Werner Raggl, Leiter Personal OÖ Versicherung AG
Kostenbeitrag: € 50,-- exkl. MWSt.
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Wie berichtet wurden durch die Steuerreform 2009 bestimmte Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zehn Jahre als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Bestimmung soll nun erweitert werden: Kinderbetreuungskosten sollen für Kinder ab einer Behinderung von 50% bis zum 16. Lebensjahr steuerlich absetzbar sein. ...mehr
Für Gastronomiebetriebe stellt sich die Frage, wie sie ihre täglichen Bareingänge effizient aufzeichnen und dabei dennoch alle Vorschriften der Finanz einhalten. ...mehr
Wie schon berichtet, sind bestimmte Kosten für Kinderbetreuung ab 2009 als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt absetzbar. ...mehr
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. ...mehr
Ein Unterbleiben der Offenlegung des Jahresabschlusses kann ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sein. ...mehr
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