Folgende Themen werden in diesem Kapitel behandelt:
Klein- und Mittelbetriebe, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und die in die berufliche Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren. Die Firma kann für alle Mitarbeiter eine Förderung beantragen, die zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns das 30. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis befinden.
Vorraussetzung für die Förderung?
Gefördert werden die Kurs- und Prüfungskosten von berufsorientierten Bildungsmaßnahmen in den oben beschriebenen Bereichen. Nicht aber die Fahrt- und Nächtigungskosten.
Höhe der Förderung?
Bis zu 25 % der Kurskosten exkl. USt. Die Restkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden und dürfen nicht vom Schulungsteilnehmer oder einem Dritten ersetzt werden.
Wie erfolgt die Antragstellung und Abwicklung?
Für Projekte, die nach dem 31.12.2003 begonnen werden, sind zuerst Förderungen im Rahmen der in Frage kommenden Förderungsaktionen des Bundes zu beantragen (AMS).
Der Antrag ist rechtzeitig vor Durchführung der Bildungsmaßnahme mittels Formular an das
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
zu richten.
Geltungsdauer der Förderung?
Vorerst ist die Förderung auf Kurse befristet, deren Beginn vor dem 31.12.2006 liegen.
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- Wer wird gefördert?
- Vorraussetzung für die Förderung?
- Was wird gefördert?
- Höhe des Förderbetrag
- Wie erfolgt die Antragsstellung und Abwicklung?
- Geltungsdauer
Klein- und Mittelbetriebe, die Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ sind und die in die berufliche Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren. Die Firma kann für alle Mitarbeiter eine Förderung beantragen, die zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns das 30. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis befinden.
Vorraussetzung für die Förderung?
- Förderrichtlinien vom Arbeitsmarktservice OÖ werden nicht erfüllt
- Mitgliedschaft in der OÖ Wirtschaftskammer
- Es muss sich um berufsorientierte Kurse in den Bereichen Management, Sprachen, Betriebswirtschaft, Recht, EDV und Technik handeln
- Die Kurskosten müssen mindestens € 370,00 pro Maßnahme betragen
- Der Kursbeginn erfolgt bis zum 31.12.2006
- Der Antrag muss vor Kursbeginn eingereicht werden
Gefördert werden die Kurs- und Prüfungskosten von berufsorientierten Bildungsmaßnahmen in den oben beschriebenen Bereichen. Nicht aber die Fahrt- und Nächtigungskosten.
Höhe der Förderung?
Bis zu 25 % der Kurskosten exkl. USt. Die Restkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden und dürfen nicht vom Schulungsteilnehmer oder einem Dritten ersetzt werden.
Wie erfolgt die Antragstellung und Abwicklung?
Für Projekte, die nach dem 31.12.2003 begonnen werden, sind zuerst Förderungen im Rahmen der in Frage kommenden Förderungsaktionen des Bundes zu beantragen (AMS).
Der Antrag ist rechtzeitig vor Durchführung der Bildungsmaßnahme mittels Formular an das
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
zu richten.
Geltungsdauer der Förderung?
Vorerst ist die Förderung auf Kurse befristet, deren Beginn vor dem 31.12.2006 liegen.


