Folgende Themen werden in diesem Kapitel behandelt:
Förderbar sind Arbeitgeber mit maximal 250 MitarbeiterInnen, deren Sitz des Betriebes bzw. deren personaldisponierende Stelle in Oberösterreich ist.
Folgender Personenkreis wird gefördert:
Das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis muss zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns bis während der gesamten Schulungsdauer beim antragstellenden Beihilfenwerber andauern.
Jene die sich in Elternkarenzurlaub befinden, haben, um in den Genuss der Förderung zu kommen, vorher ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis beim antragstellenden Unternehmen vorzuweisen.
Nicht förderbar sind Personen wie:
Was wird gefördert?
Förderbar ist der Besuch von Bildungsmaßnahmen, die
Höhe des Förderbetrages?
Insgesamt werden max. 2/3 des anerkennbaren Schulungsaufwandes als Beihilfe refundiert.
Die Beihilfe wird je zur Hälfte vom Arbeitsmarktservice OÖ und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Mindestens ein Drittel des anerkennbaren Schulungsaufwandes ist vom Dienstgeber zu übernehmen.
Die maximale Höhe der förderbaren Kursgebühren und Honorare inkl. Nebenkosten beträgt pro TeilnehmerIn und Begehren € 10.000,00. Bei Schulungen, die länger als 2 Jahre dauern, erhöht sich diese Obergrenze um 50 % auf € 15.000,00.
Die maximal förderbaren Kurskosten pro TeilnehmerIn und Tag betragen € 390,00.
Nicht ersetzt werden unter anderem:
Beihilfen können nur dann gewährt werden, wenn das Begehren vollständig ausgefüllt vor Schulungsbeginn bei der Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ eingelangt sind. Nach Schulungsbeginn eingelangte Begehren werden daher ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt.
Für jede Person, für die eine Förderung beantragt wird, ist gemeinsam mit dem Begehren ein Bildungsplan vorzulegen.
Bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten kann vom AMS OÖ kostenlos eine professionelle Beratungsunterstützung zur Verfügung gestellt werden.
Geltungsdauer der Förderung?
Grundsätzlich ist vorgesehen, diese Förderung für Schulungen, die spätestens am 30.09.2006 abgeschlossen werden, anzubieten.
Für Schulungen, die später enden oder im Zeitraum von 01.10. bis 31.12.2006 beginnen, besteht nach dem derzeitigen Informationsstand keine Möglichkeit seitens des AMS, eine Förderung für Beschäftigte zu gewähren.
Das AMS geht davon aus, dass frühestens Anfang Dezember 2006 feststeht, ob und zu welchen konkreten Bedingungen ab 01.01.2007 eine diesbezügliche Fördermöglichkeit angeboten werden kann.
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- Wer wird gefördert?
- Vorraussetzung für die Förderung?
- Was wird gefördert?
- Höhe des Förderbetrag
- Wie erfolgt die Antragsstellung und Abwicklung?
- Geltungsdauer
Förderbar sind Arbeitgeber mit maximal 250 MitarbeiterInnen, deren Sitz des Betriebes bzw. deren personaldisponierende Stelle in Oberösterreich ist.
Folgender Personenkreis wird gefördert:
- Frauen und Männer ab 45 Jahre (Frauen unter 45 Jahre sind ab 01.01.2006 nicht mehr förderbar)
- Unqualifizierte Arbeitskräfte unter 45 Jahre ausschließlich im
Bereich Bauwesen
Das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis muss zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns bis während der gesamten Schulungsdauer beim antragstellenden Beihilfenwerber andauern.
Jene die sich in Elternkarenzurlaub befinden, haben, um in den Genuss der Förderung zu kommen, vorher ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis beim antragstellenden Unternehmen vorzuweisen.
Nicht förderbar sind Personen wie:
- geringfügig Beschäftigte
- Lehrlinge
- ArbeitnehmerInnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis sind leitende Angestellte
- handelsrechtliche Geschäftsführer und Geschäftsführer von
Vereinen
- Die Ausbildungsdauer des Kurses hat mindestens 16 Stunden zu je 60 min (inkl. Pausen) zu betragen. Einzelne Schulungen, die inhaltlich und zeitlich in einem sinnvollen Zusammenhang stehen, können zusammengefasst werden (zB EDV-Kurse).
- Der Kursabschluss hat spätestens bis zum 30.09.2006 zu erfolgen.
- Der Antrag muss vor Kursbeginn beim AMS eingelangt sein.
Was wird gefördert?
Förderbar ist der Besuch von Bildungsmaßnahmen, die
- von externen, professionnellen Bildungsunternehmen oder externen professionellen Ausbildungstrainern veranstaltet werden, deren Professionalität nachzuweisen ist.
- überbetrieblich verwertbar sind.
Höhe des Förderbetrages?
Insgesamt werden max. 2/3 des anerkennbaren Schulungsaufwandes als Beihilfe refundiert.
Die Beihilfe wird je zur Hälfte vom Arbeitsmarktservice OÖ und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Mindestens ein Drittel des anerkennbaren Schulungsaufwandes ist vom Dienstgeber zu übernehmen.
Die maximale Höhe der förderbaren Kursgebühren und Honorare inkl. Nebenkosten beträgt pro TeilnehmerIn und Begehren € 10.000,00. Bei Schulungen, die länger als 2 Jahre dauern, erhöht sich diese Obergrenze um 50 % auf € 15.000,00.
Die maximal förderbaren Kurskosten pro TeilnehmerIn und Tag betragen € 390,00.
Nicht ersetzt werden unter anderem:
- Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten der TeilnehmerInnen
- Studienbeiträge
- separat ausgewiesene Aufwendungen für Vor- und Nachbereitungszeiten
für Schulungen
Beihilfen können nur dann gewährt werden, wenn das Begehren vollständig ausgefüllt vor Schulungsbeginn bei der Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ eingelangt sind. Nach Schulungsbeginn eingelangte Begehren werden daher ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt.
Für jede Person, für die eine Förderung beantragt wird, ist gemeinsam mit dem Begehren ein Bildungsplan vorzulegen.
Bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten kann vom AMS OÖ kostenlos eine professionelle Beratungsunterstützung zur Verfügung gestellt werden.
Geltungsdauer der Förderung?
Grundsätzlich ist vorgesehen, diese Förderung für Schulungen, die spätestens am 30.09.2006 abgeschlossen werden, anzubieten.
Für Schulungen, die später enden oder im Zeitraum von 01.10. bis 31.12.2006 beginnen, besteht nach dem derzeitigen Informationsstand keine Möglichkeit seitens des AMS, eine Förderung für Beschäftigte zu gewähren.
Das AMS geht davon aus, dass frühestens Anfang Dezember 2006 feststeht, ob und zu welchen konkreten Bedingungen ab 01.01.2007 eine diesbezügliche Fördermöglichkeit angeboten werden kann.


