Folgende Themen werden in diesem Kapitel behandelt:
Förderungsberechtigt sind JungunternehmerInnen, deren Betrieb in Oberösterreich ist.
Als JungunternehmerInnen gelten natürliche Personen, die ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (d.h. Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ) erstmals gründen oder übernehmen und dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil leiten oder während der letzten fünf Jahre keine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben und ihre bisherige unselbstständige Tätigkeit aufgeben.
Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten Firmen die Eintragung im Firmenbuch, bei allen anderen Unternehmen das Datum der Entstehung der Gewerbeberechtigung.
Bei juristischen Personen sowie offenen Handelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften) und eingetragenen Erwerbsgesellschaften kann als FörderungswerberIn auftreten, wer mit mindestens 25 Prozent direkt daran beteiligt ist.
Weiters gelten vollhaftende mittätige GesellschafterInnen, soweit sie im Firmenbuch aufscheinen und die JungunternehmerInnendefinition erfüllen, ebenfalls als JungunternehmerInnen.
Vorraussetzung für die Förderung?
Für die Beanspruchung der Förderung sind folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:
Zur Förderung beantragt werden können Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die die Vorraussetzung erfüllen, dass diese für den JungunternehmerIn im Betrieb verwendbar sind und eine Höherqualifizierung darstellen.
Höhe der Förderung?
Es werden maximal 50 % der dem/der FörderungswerberIn persönlich erwachsenden Kurskosten gefördert, wobei Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten nicht darunter fallen.
Der Förderbetrag ist mit einer Mindestgrenze von € 150,00 pro Antrag und einem Höchstbetrag von gesamt € 1.500,00 begrenzt.
Wie erfolgt die Antragstellung und Abwicklung?
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2006 mittels Formular (Download unter www.land-oberoesterreich.gv.at – Rubrik Förderungen/Bildung u. Forschung/Erwachsenen-bildung) an das
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
einzubringen.
Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme einzureichen.
Beim Besuch von mehreren Kursen beginnt die Frist ab dem letzten förderbaren Kurs.
Haben die Kurse in der Zeit vor dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden, beginnt die Frist erst mit diesem Datum zu laufen.
Bei Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen erhält der/die FörderungswerberIn eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung.
Geltungsdauer der Förderung?
Die Einreichung der Anträge ist mit 31. Dezember 2006 befristet (lt. Förderungsrichtlinien).
Ob eine Verlängerung dieser Frist eintritt, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen.
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- Wer wird gefördert?
- Vorraussetzung für die Förderung
- Was wird gefördert?
- Höhe des Förderbetrag
- Wie erfolgt die Antragsstellung und Abwicklung?
- Geltungsdauer?
Förderungsberechtigt sind JungunternehmerInnen, deren Betrieb in Oberösterreich ist.
Als JungunternehmerInnen gelten natürliche Personen, die ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (d.h. Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ) erstmals gründen oder übernehmen und dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil leiten oder während der letzten fünf Jahre keine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben und ihre bisherige unselbstständige Tätigkeit aufgeben.
Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten Firmen die Eintragung im Firmenbuch, bei allen anderen Unternehmen das Datum der Entstehung der Gewerbeberechtigung.
Bei juristischen Personen sowie offenen Handelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften) und eingetragenen Erwerbsgesellschaften kann als FörderungswerberIn auftreten, wer mit mindestens 25 Prozent direkt daran beteiligt ist.
Weiters gelten vollhaftende mittätige GesellschafterInnen, soweit sie im Firmenbuch aufscheinen und die JungunternehmerInnendefinition erfüllen, ebenfalls als JungunternehmerInnen.
Vorraussetzung für die Förderung?
Für die Beanspruchung der Förderung sind folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:
- Die Bildungsmaßnahme dient der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung. Demnach soll sie Qualifikation vermitteln, die im Betrieb des Antragstellers/der Antragstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und eine Höherqualifizierung darstellen.
- Bildungsmaßnahme findet von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung statt.
- Die Kurskosten müssen höher als € 150,00 betragen.
- Es muss sich um ein Mehr-Personen-Unternehmen handeln (Ein-Personen Unternehmen haben nur die Möglichkeit sich über das „Allgemeine“ oder „Spezielle Bildungskonto“ fördern zu lassen siehe Kapitel Förderung für Ein-Personen-Unternehmen).
- Die Jungunternehmerdefinition (siehe unter „Wer wird gefördert“)
erfüllen.
Zur Förderung beantragt werden können Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die die Vorraussetzung erfüllen, dass diese für den JungunternehmerIn im Betrieb verwendbar sind und eine Höherqualifizierung darstellen.
Höhe der Förderung?
Es werden maximal 50 % der dem/der FörderungswerberIn persönlich erwachsenden Kurskosten gefördert, wobei Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten nicht darunter fallen.
Der Förderbetrag ist mit einer Mindestgrenze von € 150,00 pro Antrag und einem Höchstbetrag von gesamt € 1.500,00 begrenzt.
Wie erfolgt die Antragstellung und Abwicklung?
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2006 mittels Formular (Download unter www.land-oberoesterreich.gv.at – Rubrik Förderungen/Bildung u. Forschung/Erwachsenen-bildung) an das
Amt der OÖ Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
einzubringen.
Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme einzureichen.
Beim Besuch von mehreren Kursen beginnt die Frist ab dem letzten förderbaren Kurs.
Haben die Kurse in der Zeit vor dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden, beginnt die Frist erst mit diesem Datum zu laufen.
Bei Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen erhält der/die FörderungswerberIn eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung.
Geltungsdauer der Förderung?
Die Einreichung der Anträge ist mit 31. Dezember 2006 befristet (lt. Förderungsrichtlinien).
Ob eine Verlängerung dieser Frist eintritt, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen.


