Weiterbildung der Ausbilder/innen
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen der Ausbilder im Umgang mit Lehrlingen zb: Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung. Es werden aber keine Fachkurse gefördert. Die Förderung beträgt 75% der Kurskosten exkl. USt, jedoch max. € 1.000,00 pro Ausbilder/in und Kalenderjahr.
Voraussetzung für die Förderung:
- Eine vorhandene Ausbilderqualifikation
- Der Betrieb tätigt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
- Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,00
Antragstellung:
Der Förderantrag inkl. Belege (zb. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person bei der zuständigen Lehrlingsstelle der WK einzubringen. Der Förderantrag ist vom Lehrbetrieb bis spätestens 3 Monate nach Seminarende einzureichen.


