Neue Lehrstellen
Die Förderung gilt für Lehrverträge, die nach dem 27.06.2008 begründet wurden und beträgt einmalig € 2.000,00 pro Lehrverhältnis für maximal 10 Lehrlinge des Lehrberechtigten.
Anspruch darauf haben:
- Neu gegründete Unternehmen (Gründung ab 01.01.2008 belegt durch Formular NeuFög1 und mit Feststellungsbescheid gemäß §34a BAG)
- Bestehende Lehrbetriebe mit neuem Feststellungsbescheid ab 01.01.2008 durch erstmaliges Ausbilden eines Lehrlings in einem Bundesland
- Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens 3 Jahren wieder Lehrlinge aufnehmen - gerechnet vom Ende des letzten Lehrverhältnisses.
Voraussetzung für die Beantragung:
- Der Lehrling wurde 12 Monate im Lehrbetrieb ausgebildet
- Lehrverhältnis ist zum Zeitpunkt der Antragstellung aufrecht
Antragstellung:
Der korrekt und vollständig ausgefüllte Antrag ist bei der zuständigen Lehrstelle der Wirtschaftskammer einzubringen. Die Förderung ist vorläufig bis 31.12.2010 befristet und ist wie bei der Basisförderung spätestens 3 Monate nach Ende des ersten Ausbildungsjahres zu beantragen.


