Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Gefördert werden Kosten des Unternehmers bei Wiederholung einer Berufsschulklasse, Vorbereitungskurse für Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung und Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau.
Die Förderhöhe beträgt bei Wiederholung der Berufsschulklasse die Abgeltung der kollektrivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten.
Bei Vorbereitunskursen auf Nachprüfungen oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung und Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau werden 100% der Kurskosten exkl. USt bis max. € 1.000,00 pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode gewährt.
Antragstellung:
Der Förderantrag inkl. Belege (zb. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person bei der zuständigen Lehrlingsstelle der WK einzubringen. Der Förderantrag ist vom Lehrbetrieb bis spätestens 3 Monate nach Seminarende einzureichen.


