Integrative Beraufsausbildung - Teilqualifikation
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse bei Lehrberechtigten in der Teilqualifikation im Sinne des § 8b Abs. 2 BAG.
Es können folgende Föderarten in Anspruch genommen werden:
- Basisförderung:
Für jedes abgeschlossene Lehrjahr können drei kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigungen in Anspruch genommen werden. Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung anteilig berechnet. - Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen:
Es werden 75% der Kurskosten exkl. USt bis max. € 2.000,00 pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb gefördert. - Weiterbildung der Ausbilder:
Die Förderung beträgt 75% der Kurskosten exkl. USt bis max. € 1.000,00 pro Ausbilder und Kalenderjahr. - Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten:
Hier werden 100% der Kurskosten exkl. USt bis max. € 2.000,00 pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode gefördert.
Antragstellung:
Der Förderantrag inkl. Belege (zb. Rechnung, Zahlungsbestätigung) ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person bei der zuständigen Lehrlingsstelle der WK einzubringen. Der Förderantrag ist vom Lehrbetrieb bis spätestens 3 Monate nach Seminarende einzureichen.


