Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Für die Lehrabschlussprüfung nach dem 27.06.2008 werden € 200,00 pro Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg, bei Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung € 250,00 gefördert.
Voraussetzung für die Förderung:
- Die Lehrabschlussprüfung hat nach dem 27.06.2008 stattgefunden
- Der Kandidat hat beim erstmaligen Antritt die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung oder gutem Erfolg bestanden. Bei Doppellehren ist eine Förderung nur für die erste abgelegte Lehrabschlssprüfung möglich
- Der Kandidat hat zumindest die letzten 12 Monate vor dem Lehrzeitende beim antragstellenden Betrieb gelernt.
- Die Prüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden.
- Die Lehrabschlussprüfung hat bis spätestens 12 Monate nach Ende der Lehrzeit stattgefunden
Antragstellung:
Der korrekt und vollständig ausgefüllte Antrag ist bei der zuständigen Lehrlingsstelle oder WK einzubringen


