Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
Die Förderung gilt für Lehrverträge, die nach dem 27.06.2008 begründet wurden und beträgt bis zu € 3.000,00 pro Lehrverhältnis und erfolgreich absolviertem Praxistest.
Voraussetzung für die Förderung:
- Führung einer einfachen Ausbildungskokumentation durch den Lehrberechtigten
- Positive Absolvierung eines Praxistests durch den Lehrling zur Hälfte der Lehrzeit
- Alle Lehrlinge des entsprechenden Jahrgangs in allen Lehrberufen müssen am Praxistest teilnehmen
- Mindestens 6 Monate Ausbildung vor dem Praxistest müssen im Betrieb absolviert sein
Die Anmeldung der Lehrlinge zum Praxistest ist vom Lehrbetrieb vorzunehmen. Die Tests haben in der Arbeitszeit bzw. unter Anrechnung auf die Arbeitszeit stattzufinden.
Falls Sie nähere Informationen über den Ausbildungsnachweis haben wollen, können wir Ihnen diese zukommen lassen.


