Rechtsgrundlage ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG) in der jeweils geltenden Fassung.
Neben dem Berufsausbildungsgesetz gelten noch für Lehrlinge, die
a) Angestelltenberufe erlernen (für sog. kaufmännische Lehrlinge)
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Gegebenenfalls der jeweilige Angestellten-Kollektivvertrag
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nicht aber das Angestelltengesetz (AngG)
b) Arbeiterberufe erlernen (für sog. gewerbliche Lehrlinge)
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gegebenenfalls der jeweilige Arbeiter-Kollektivvertrag
sowie
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das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
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das Urlaubsgesetz
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das Entgeltfortzahlungsgesetz
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das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz
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das Mutterschutzgesetz
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das Väter-Karenzgesetz
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das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz
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das Ausländerbeschäftigungsgesetz
u.a.m.


