Lehrlinge sind Personen, die auf Grund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angeführten Lerberufs bei einem Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden.
Lehrberechtigte
können nur sein:
-
Inhaber eines Gewerbes oder
-
sonstige im BAG genannte Betriebe und Einrichtungen, wie zB Sozialversicherungsträger, Apotheker, Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder oder Ziviltechniker
Neben dieser grundsätzlichen Qualifikation verlangt der Gesetzgeber weitere persönliche und fachliche Voraussetzungen.


