Neben der Beendigung durch Zeitablauf oder der
Beendigung bei Vorliegen bestimmter Endigungsgründe kann ein
Lehrverhältnis auch noch vorzeitig während der
Probezeit (siehe Kapitel "Probezeit"), durch
einvernehmliche Auflösung oder bei Vorliegen
bestimmter Gründe (entweder durch den Lehrberechtigten oder
durch den Lehrling) aufgelöst werden.
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