Das Lehrverhältnis endet mit Ablauf der im
Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit.
Vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit endet das
Lehrverhältnis, wenn:
Zurück zur letzten Seite
- der Lehrling stirbt,
- der Lehrberechtigte stirbt und kein Ausbilder vorhanden ist, es sei denn, dass er ohne unnötigen Aufschub bestellt wird
- die Eintragung des Lehrvertrages rechtskräftig verweigert oder die Löschung der Eintragung des Lehrvertrages rechtskräftig wurde
- der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist oder ihm die Ausbildung von Lehrlingen untersagt wird
- der Lehrling die Lehrabschlussprüfung erfolgreicht ablegt, wobei die Endigung des Lehrverhältnisses mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung abgelegt wird, eintritt.


