Rechtsgrundlage über die Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit (Unglücksfall), Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist das Entgeltfortzahlungsgesetz = EFZG. Die Vorschriften dieses Bundesgesetzes gelten für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Ausgenommen vom Geltungsbereich sind Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis dem Angestelltengesetz und dem Landarbeitsgesetz unterliegen.


