Rechtsgrundlage für die Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfall bzw. im Falle von Dienstverhinderungen aufgrund von Arbeitsunfällen sind die Bestimmungen aus § 8 Abs. 1 und Abs. 2 des Angestelltengesetzes.
Rechtsgrundlage für die Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfall bzw. im Falle von Dienstverhinderungen aufgrund von Arbeitsunfällen sind die Bestimmungen aus § 8 Abs. 1 und Abs. 2 des Angestelltengesetzes.