Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme einer Karenz bilden hier für Mütter die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MSchG) und für Väter das Väterkarenzgesetz (VKG).
Um in den Anwendungs- und Schutzbereich der Karenz zu fallen, muss ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegen.
Die Kriterien liegen bei freien Dienstverhältnissen gemäß § 4 Abs. 4 ASVG nicht vor. Wurde kein Arbeitsvertrag, sondern ein Werkvertrag begründet, sind das MSchG und VKG ebenfalls nicht anwendbar.


