Die Urlaubsbeihilfe stellt eine Sonderzahlung dar, die den Dienstnehmern neben ihren laufenden Bezügen regelmäßig in größeren Zeitabständen (jährlich wiederkehrend) ausbezahlt werden.
Die Urlaubsbeihilfe stellt eine Sonderzahlung dar, die den Dienstnehmern neben ihren laufenden Bezügen regelmäßig in größeren Zeitabständen (jährlich wiederkehrend) ausbezahlt werden.