Die Urlaubsbeihilfe gebührt aufgrund von
- Gesetzen
- Kollektivverträgen
- Betriebsvereinbarungen oder
- Einzeldienstverträgen
Am häufigsten sind Kollektivverträge Rechtsgrundlage dafür. Diese bezeichnen die Urlaubsbeihilfe nicht immer einheitlich. So sind auch Bezeichnungen wie Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss oder 14. Bezug gebräuchlich.


