Während bis dato die Familienbeihilfe bis zu drei Monate nach dem Ende der Berufsausbildung weitergewährt wurde, sofern weder Präsenz-, Ausbildungs- noch Zivildienst geleistet wird, ist nächstes Jahr ab 01.03.2011 damit Schluss.
Neu ist aber, dass die Lücke der Familienbeihilfe zwischen "Matura" und frühest möglichen Beginn eines Studiums geschlossen wird.


