Dort wo bisher aus gesetzlicher Sicht eine Bezugsdauer von
Familienbeihilfen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr vorgesehen war, tritt
mit Wirkung 01.07.2011 das vollendete 24. Lebensjahr an
dessen Stelle - allerdings gibt es Ausnahmen:
Diese Ausnahmen gelten dann, wenn ein Studium mindestens zehn
Semester dauert (zb. Medizin) oder wenn zuvor ein Präsenz- oder
Zivildienst absolviert wird. Die Bezugsdauer erhöht sich dann auf das
vollendete 25. Lebensjahr.
Positiv hervorzuheben ist in der Sache die Anhebung der
Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfenbezieher auf EUR
10.000,00


