Die Regelung für die begünstigte Auslandstätigkeit wurde
bereits am 30.09.2010 vom VfGH aufgehoben.
Da dieses abrupte Auslaufen einer jahrzehntelangen Regelung zu erheblichen
Härten auf beiden Seiten führt, wird diese in veränderter Form für zwei
Jahre befristet weitergeführt.
| Jahr | Ausmaß der Befreiung d. Bezüge | Ausmaß der Pflichtigkeit d. Bezüge |
| 2010 | 100% | 0% |
| 2011 | 66% | 34% |
| 2012 | 33% | 67% |
| 2013 | 0% | 100% |


