Das Altersteilzeitgeld begührt ab 01.01.2011 generell für Frauen, die das 53. Lebensjahr und für Männer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben.
Die Höhe der Förderung "Altersteilzeitgeld" im Falle der beblockten Altersteilzeit wird mit Wirkung ab 01.01.2011 von 55% auf 50% gesenkt. Dies gilt nur für Verträge mit Laufzeitbeginn ab 01.01.2011.


