Die Anfechtung in Bezug auf Kündigungen wegen
Sozialwidrigkeit bzw. wegen verpänten Motivs werden aus
Arbeitnehmersicht von einer auf zwei Wochen verdoppelt.
Die Anfechtung in Bezug auf Kündigungen wegen
Sozialwidrigkeit bzw. wegen verpänten Motivs werden aus
Arbeitnehmersicht von einer auf zwei Wochen verdoppelt.