Betriebsurlaube dürfen wie bisher nicht in Form einer fakultativen
Betriebsvereinbarung geregelt werden, sondern nur über die
entsprechenden Einzelvereinbarungen.
Betriebsurlaube dürfen wie bisher nicht in Form einer fakultativen
Betriebsvereinbarung geregelt werden, sondern nur über die
entsprechenden Einzelvereinbarungen.