Das Altersteilzeitgeld kann bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich längstens für einen Zeitraum von fünf Jahren ausbezahlt werden. In Hinblick auf die Änderungen im Pensionsrecht wurden Übergangsbestimmungen geschaffen, die einen längeren Bezug von Altersteilzeitgeld ermöglichen (sh. Antrittstabelle)


