Die Beantragung des Altersteilzeitgeldes erfolgt bei der regionalen Geschäftsstelle, in deren Zuständigkeitsbereich der Sitz des Betriebes liegt.
Dem Antrag beigefügt werden muss eine Kopie der vertraglichen Vereinbarung über die Altersteilzeit und eine Bestätigung des Pensionsversicherungsträgers über den frühestmöglichen Pensionsstichtag des Dienstnehmers.


