Der Verfassungsgerichtshof hat mit Wirkung
31.12.2007 jenen Satz im Einkommensteuergesetz (§ 26 Z 4) als
verfassungswidrig aufgehoben, wo eine andere Regelung als im Gesetz
für den Begriff Dienstreise angewendet werden kann, wenn eine
lohngestaltende Vorschrift (wie Kollektivvertrag) dies vorsieht.
Die Aufhebung wird damit begründet, dass jene
Unternehmer, die keinem Kollektivvertrag unterlagen, nicht von dieser
Regelung begünstigt wurden.
Die Neuregelung der für Reisekosten maßgeblichen
Bestimmungen erfolgt nun mit der "Reisekosten-Novelle 2007", die am
01.01.2008 in Kraft getreten ist.
Neuregelungen laut Reisekosten-Novelle:
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