Der Begriff der Dienstreise wird in den
Bestimmungen des § 26 Z 4 EStG und in den dazu ergangenen erlassmäßigen
Regelungen, insbesondere die der Lohnsteuerrichtlinien 2002 geregelt.
Die LStR 2002 enthalten neben der steuerrechtlichen
Behandlung von Reisekostenvergütungen, Tages- und Nächtigungsgelder eine
klare Trennung zwischen
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- lohnsteuerlich anzuerkennenden Dienstreisen nach der Legaldefinition und
- lohnsteuerlich anzuerkennenden Dienstreisen auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift.


